Beachten Sie, dass ein Großbrenner
mit mehr als 5 Kw (wok) der Leistung
von zwei Gasbrenner entspricht.
Betreiben Sie eine Gaskochstelle nie
ohne aufgesetztes Kochgeschirr.
Regeln Sie die Flamme so, dass sie
nicht über das Kochgeschirr
hinausragt.
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Bevor Sie das neue Gerät benutzen,
lesen Sie bitte sorgfältig die
Gebrauchsanleitung. Sie enthält
wichtige Informationen für Ihre
Sicherheit sowie zum Gebrauch und
zur Pflege des Gerätes.
Bewahren Sie die Gebrauchs-und
Montageanleitung ggf. für einen
Nachbesitzer gut auf.
Betriebsarten
Abluftbetrieb: M Abbildungen.
Der Lüfter der Dunstabzugshaube
saugt den Küchendunst an und leitet
ihn durch den Fettfilter ins Freie.
Der Fettfilter nimmt die fettigen
Bestandteile des Küchendunstes auf.
Die Küche bleibt weitgehend frei von
Fett und Geruch.
Die Abluft wird über einen
Lüftungsschacht nach oben, oder direkt
durch die Außenwand ins Freie geleitet.
) Die Abluft darf weder in einen in Betrieb
befindlichen Rauch-oder Abgaskamin
noch in einen Schlacht, welcher der
Entlüftung von Aufstellungsräumen von
Feuerstätten dient, abgegeben werden.
Bei der Ableitung von Abluft sind die
behördlichen und gesetztlichen
Vorschriften (z.B.
Landesbauordnungen) zu beachten.
Bei Abführung der Luft in nicht in Betrieb
befindliche Rauch-oder Abgaskamine ist
die Zustimmung des zuständigen
Schornsteinfegermeisters einzuholen.
) Bei Abluft der Dunstabzugshaube
und gleichzeitigem Betrieb
schornsteinabhängiger Feuerungen
(wie z. B. Gas-, Öl- oder Kohleheizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwassebereiter),
muss für ausreichend Zuluft gesorgt
werden, die von der Feuerstätte zur
Verbrennung benötigt wird.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte von 4 Pa (0,04mbar) nicht
überschritten wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z.B. in
Türen, Fenstern und in Verbindung mit
Zuluft-/Abluftmauerkasten oder durch
andere technischen Maßnahmen, wie
gegenseitige Verriegelung o.ä., die
Verbrennungsluft nachströmen kann.
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch
zurückgesaugte Verbrennungsgase.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb
von Kochgeräten, z.B. Kochmulde und
Gasherd wird diese Regel nicht
angewendet.
Wird die Abluft durch die Außenwand
geleitet, sollte ein Teleskop-Mauerkasten
verwendet werden.