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ENTSORGUNG
Entsorge das Verpackungsmaterial umweltgerecht und führe es der Wert-
stoffsammlung zu.
Das nebenstehende Symbol (durchgestrichene Mülltonne mit Unterstrich)
bedeutet, dass Altgeräte nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sam-
mel- und Rückgabesysteme gehören.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen
werden können, aus dem Altgerät zu entnehmen und separat zu entsorgen
(siehe auch Abschnitt zur Batterieentsorgung).
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind auch
Geschäfte, die Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Markt bereitstellen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus
einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle der
Gemeinde / des Stadtteils oder im Handel abgegeben werden, damit sie
einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen zugeführt werden können. Bei einer unsachge-
mäßen Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen,
die gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen
haben.
Batterien und Akkus nur in entladenem Zustand abgeben. Wenn möglich
wiederaufladbare Batterien anstelle von Einwegbatterien verwenden.
Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die Pole ab-
kleben, um einen Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem
Brand oder einer Explosion führen.
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