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Originalbetriebsanleitung Deutsch - 3 -
2 Sicherheit
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist als Geräteträger für unterschiedliche
solo by AL-KO-Anbaugeräte zu verwenden.
Die Maschine ist zur Verwendung privater Haus und
Hobbygärten mit max. 10° (18%) Hangneigung
bestimmt.
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür
trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen
Bedienungs- und Wartungsbedingungen.
2.2 Mögliche Fehlanwendung
• Keine Hanglagen quer befahren (Umsturzgefahr).
• Keine ruckartigen Lenkbewegungen bei Fahrten am
Hang (Umsturzgefahr)
• Keine hohen Geschwindigkeiten in Kurven oder beim
Umrunden von Hindernissen (Sachschäden).
2.3 Allgemeine Gefahrenquellen
2.3.1 Anwendung und Bedienung
• Vor Arbeitsbeginn ist die Maschine auf den
ordnungsgemäßen Zustand und die Betriebssicherheit zu
prüfen.
• Die Bedienperson hat die Maschine bestimmungsgemäß
zu verwenden.
• Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
• Die Maschine ist nur für die in der Anleitung
ausgewiesenen Beläge zugelassen.
• Bedienung der Maschine nur von Personen, die in der
Handhabung unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten zum
Bedienen nachgewiesen haben und ausdrücklich mit der
Benutzung beauftragt sind.
• Beim Starten des Motors dürfen keine weiteren Personen
in unmittelbarer Nähe der Maschine aufhalten.
• Alle Schutzeinrichtungen müssen ordnungsgemäß
angebracht sein und funktionieren.
• Die Maschine niemals unbeaufsichtigt lassen.
• Beim Verlassen der Maschine Motor abschalten und die
Maschine gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern.
• Die Bedienperson ist für Unfälle mit anderen Personen
oder deren Eigentum verantwortlich.
• Die Mitfahrt auf Trittflächen oder Plattformen ist nicht
gestattet.
2.3.2 Produktspezifische Gefahren
• Keine leichtentzündlichen Stoffe oder heiße Gegenstände
(z.B. Grillkohle) überfahren (Lebensgefahr durch
Verbrennungen!).
2.3.3 Gefahren durch Motorbetrieb
• Nicht während des Betriebs und danach Motorteile
berühren. Erhebliche Verbrennungsgefahr durch heiße
Oberflächen.
• Vor allen Arbeiten an der Maschine sowie vor Wartungs-,
Reinigungs- und Reparaturarbeiten Motor abstellen und
abkühlen lassen.
• Benzin nicht bei laufenden Motor nachfüllen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und
Explosionsgefahr.
• Verschüttetes Benzin sofort mit einem Tuch entfernen, es
besteht Lebensgefahr durch Verbrennungs- und
Explosionsgefahr.
• Benzin in dafür vorgesehenen Behältern aufbewahren.
• Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dürfen
nicht eingeatmet werden.
2.3.4 Gefahren beim Fahrantrieb
• Nur Steigungen bis 10° befahren
• Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen bis 10° befahren
• Bei Beladung der Kippmulde nur Steigungen bis 2°
befahren.
2.3.5 Gefahren für Kinder, ältere Personen und
Haustiere
• Die Bedienperson muss auf die örtlichen Gegebenheiten
achten, wie Lärmauswirkung auf Personen und Tiere.
• Die Maschine darf niemals am Hang abgestellt werden.
• Kinder, ältere Personen und Haustiere/Nutztiere dürfen
sich nicht in direkter Nähe der Maschine aufhalten.
• Kinder dürfen nicht mit der Maschine spielen.
2.4 Wartung
• Instandsetzung-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten
sowie die Beseitigung von Funktionsstörungen dürfen
grundsätzlich nur bei ausgeschaltetem Antrieb und
stillstehendem Motor vorgenommen werden.
Gegebenenfalls sind die Zündkerzenstecker abzuziehen.
• Die Reinigung der Maschine darf nicht mit Spritzwasser
erfolgen (Gefahr von Kurzschlüssen oder anderen
Schäden).
• Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden
Vorschriften für ortsveränderliche gewerblich genutzte
Geräte beachten.
• Arbeiten an der Maschine immer mit geeigneten
Handschuhen und Arbeitswerkzeugen durchführen.
• Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
2.5 Personal und Benutzerqualifikation
• Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen
oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung
und/oder Wissen dürfen die Maschine nicht benutzen,
außer eine für ihre Sicherheit zuständige Person
beaufsichtigt die Bedienung oder Einweisung.
• Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Bedienung der
Maschine verboten.
• Die Reaktionsfähigkeit des Benutzers darf nicht
beeinflusst sein, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente.
• Die Bedienperson muss in der Handhabung der Maschine
unterwiesen worden sein.
• Die Bedienperson muss mit den Hinweisen in der
Anleitung vertraut sein.