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Inbetriebnahme/Wartung und Reinigung/Entsorgung
Setzen Sie die Sicherung wieder ein oder
schalten Sie den Leitungsschutzschalter am
Sicherungskasten ein (I-Stellung).
Wartung und Reinigung
STROMSCHLAGGEFAHR!
Trennen Sie zur Reinigung die Leuchte zuerst vom
Stromnetz. Entfernen Sie hierfür die Sicherung oder
schalten Sie den Leitungsschutzschalter im Siche-
rungskasten aus (0-Stellung).
STROMSCHLAGGEFAHR!
Aus Gründen der elektrischen Sicherheit darf die
Leuchte niemals mit Wasser oder anderen Flüssig-
keiten gereinigt oder gar in Wasser getaucht werden.
VORSICHT! VERBRENNUNGSGEFAHR
DURCH HEISSE OBERFLÄCHEN!
Lassen Sie die Leuchte vollständig abkühlen.
Benutzen Sie keine Lösungsmittel, Benzin o. Ä.
Die Leuchte würde hierbei Schaden nehmen.
Verwenden Sie zur Reinigung nur ein trockenes,
fusselfreies Tuch.
Setzen Sie die Sicherung wieder ein oder
schalten Sie den Leitungsschutzschalter am
Sicherungskasten ein (I-Stellung).
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreund-
lichen Materialien, die Sie über die örtli-
chen Recyclingstellen entsorgen können.
b
a
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfall-
trennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe/
20–22: Papier und Pappe/80–98: Ver-
bundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsmateri-
alien sind recycelbar, entsorgen Sie diese
getrennt für eine bessere Abfallbehand-
lung. Das Triman-Logo gilt nur für Frank-
reich.
Das nebenstehende Symbol einer durch-
gestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie
2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende
seiner Nutzungszeit nicht mit dem normalen
Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern
in speziell eingerichteten Sammelstellen,
Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben
abgeben müssen. Diese Entsorgung ist für
Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht. Für den
deutschen Markt gilt: Beim Kauf eines
Neugerätes haben Sie das Recht, das
entsprechende Altgerät an Ihren Händler
zurückzugeben. Händler von Elektro-
und Elektronikgeräten mit einer Verkaufs-
fläche von mindestens 400 qm sowie
Lebensmittelhändler mit einer Verkaufs-
fläche von mindestens 800 qm, die re-
gelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind außerdem verpflichtet,
Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen,
auch ohne dass ein Neugerät gekauft
wird, wenn die Altgeräte in keiner Abmes-
sung größer sind als 25 cm. LIDL bietet
Ihnen Rücknahmemöglichkeiten direkt in
den Filialen und Märkten an. Informieren
Sie sich auch bei Ihrem Händler über die
Rücknahmemöglichkeiten vor Ort. Sofern
Ihr Altgerät personenbezogene Daten
enthält, sind Sie selbst für deren Löschung
verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Sofern dies ohne Zerstörung des Altge-
rätes möglich ist, entnehmen Sie die al-
ten Batterien oder Akkus sowie Lampen
bevor Sie das Altgerät zur Entsorgung
zurückgeben und führen Sie sie einer
separaten Sammlung zu. Bei fest einge-
bauten Akkus ist bei der Entsorgung dar-
auf hinzuweisen, dass das Gerät einen
Akku enthält. Weitere Möglichkeiten zur
Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.